Neuwahl der Schiedsperson sowie der stellvertretenden Schiedsperson


Die Amtszeit der bisher gewählten Schiedsperson endet am 21.10.2023 und die der stellvertretenden Schiedsperson endet am 23.05.2023. Es ist beabsichtigt, beide Wahlen in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.05.2023 durchzuführen und damit die Laufzeiten der 5-jährigen Amtszeiten zu vereinheitlichen.

Es besteht die Möglichkeit, dass sich interessierte Personen zur Wahl der Schiedsperson oder der stellvertretenden Schiedsperson stellen können, sofern die vom Gesetzgeber geforderten persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere müssen Bewerberinnen und Bewerber bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr vollendet bzw. das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren Wohnsitz in Gernsheim haben. Sonstige Ausschlussgründe können §3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) entnommen werden.

Personen, die Interesse an einer Bewerbung haben, können gerne ihre Bewerbung an den Magistrat der Schöfferstadt Gernsheim, Stadthausplatz 1, 64579 Gernsheim, bis spätestens 10.03.2023 richten.

Für Rückfragen steht Herr Marx unter der Telefonnummer 06258 / 108-1011 zur Verfügung.