Städtische Gremien
Die Sitzungstermine mit den jeweiligen Tagesordnungen, Sitzungsvorlagen und Niederschriften sowie Informationen über die Gremienzusammensetzung finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.
Der Magistrat
Der Magistrat ist das Verwaltungsorgan der Stadt und führt die laufenden Geschäfte der Verwaltung. Er bereitet die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und setzt diese um. Zudem entscheidet der Magistrat in Angelegenheiten, die ihm durch Gesetz oder Beschluss übertragen wurden.
Dem Magistrat gehören der Bürgermeister als Vorsitzender, die Erste Stadträtin bzw. der Erste Stadtrat sowie weitere ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte an.
Die Stadtverordnetenversammlung
Die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt.
Sie trifft die wichtigen Entscheidungen in ihren zumeist öffentlichen Sitzungen, indem sie Beschlüsse fasst und Wahlen vornimmt. Dabei werden Anträge der Stadtverordneten, Fraktionen, Ausschüsse, des Stadtverordnetenvorstehers und des Bürgermeisters beraten und beschlossen.
Die Stadtverordnetenversammlung besteht aus dem Stadtverordnetenvorsteher, seinen drei Stellvertretern sowie 27 weiteren Stadtverordneten.
Die Ausschüsse
In Gernsheim gibt es folgende Ausschüss:
- Bauausschuss
- Ausschuss für Umwelt, Land- und Forstwirtschaft
- Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Soziales
- Haupt- und Finanzausschus
Die Sitzungen finden in der Regel in der Woche vor der Stadtverordnetenversammlung statt und dienen zur Vorberatung der Anträge.
Die Ortsbeiräte Klein-Rohrheim und Allmendfeld
Die Ortsbeiräte tagen in der Regel zweimal jährlich und beraten die Stadtverordnetenversammlung zu Anträgen, welche die Ortsteile Klein-Rohrheim und Allmendfeld betreffen.
Brandschutzkommission
In der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Gernsheim ist geregelt, dass der Magistrat zur Verwaltung und Beaufsichtigung der der Schöfferstadt Gernsheim obliegenden Aufgaben des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes eine Kommission nach § 72 HGO bildet.
Den Vorsitz der Brandschutzkommission hat der Bürgermeister. Weiter gehören dem Gremium eine Stadträtin/ein Stadtrat, der Stadtbrandinspektor sowie der Wehrführer und die Stellvertreter, zwei Stadtverordnete und je ein Mitglied der Einsatzabteilungen von Gernsheim, Allmendfeld und Klein-Rohrheim an.
Die Brandschutzkommission befasst sich mit allen Aufgaben des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes und unterbreitet der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat Verbesserungsvorschläge. Sie wirkt darauf hin, dass im Haushalsplan ausreichend Mittel für die Aufgabenwahrung bereitgestellt werden.
Magistratskommission zur Entwicklung der Kernstadt Gernsheim
Der Magistrat der Schöfferstadt Gernsheim hat in seiner Sitzung am 17.04.2013 die Bildung einer Magistratskommission gem. § 72 HGO zur Entwicklung der Kernstadt Gernsheim beschlossen.
Die Kommission besteht aus sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern, jeweils einem Mitglied der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie dem Bürgermeister und dessen Stellvertreter. Sie tagt in nicht-öffentlicher Sitzung und berät den Magistrat in allen Belangen der Innenstadtentwicklung Gernsheims, des Förderprogramms ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept), aber auch des Projektes "Umgestaltung der Hafenspitze".
Integrations-Kommission
Der Magistrat der Schöfferstadt Gernsheim hat in seiner Sitzung am 31.03.2021 die Bildung einer Intergrations-Kommission gem. §89 i.V.m. §72 HGO beschlossen.
Die Kommission besteht zur Hälfte aus sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund und/oder interkultureller Kompetenz und jeweils einem Vertreter der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen. Der Bürgermeister ist kraft seines Amtes gem. §89 Abs.2 HGO der Kommissionsvorsitzende. In der konstituierenden Sitzung der Integrations-Kommission am 30.06.2021 wurde Frau Büsra Bülbul zur Co-Vorsitzenden gewählt. Nachdem sie ihr Amt als Co-Vorsitzende niedergelegt hat, wurde Frau Yagmur Turan am 23.09.2024 zur Co-Vorsitzenden gewählt.
Die Integrations-Kommission berät den Magistrat in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Hierzu hat die Kommission ein Vorschlagsrecht sowie ein Anhörungsrecht in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Sie tritt mindestens viermal im Jahr zusammen und berichtet dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung einmal im Jahr über den Stand der Integration der ausländischen Einwohner.
Behindertenbeauftragter und Behindertenbeirat

Die oder der Behindertenbeauftragte wird von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer konstituierenden Sitzung für die jeweilige Legislaturperiode gewählt und besitzt ein direktes Antragsrecht beim Magistrat. Bei Fragen, die Behinderte besonders betreffen, wird ihm/ihr auf Antrag Rederecht in den zuständigen Ausschüssen eingeräumt.
Der oder dem Behindertenbeauftragten wird ein Behindertenbeirat zur Unterstützung seiner/ihrer Arbeit zur Verfügung gestellt, dem alle interessierten Bürgerinnen und Bürger angehören können. Deren Berufung erfolgt durch den Magistrat.
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.04.2026 wurde Herr Hans-Josef Becker zum Behindertenbeauftragten gewählt.
Sie erreichen Herrn Becker unter folgender Rufnummer: 06258/81685
Die Aufgaben und Ziele des Behindertenbeirats sind:
- Vermittler zwischen Bürger und Stadt
- Einzelfallberatung
- Vermittlung zu Selbsthilfegruppen, Behörden und Verbänden beratend bei Planung und Gestaltung von Bauvorhaben der Stadt
- Austausch und Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Behindertenorganisation des Kreises und anderen kommunalen Behindertenbeauftragten
- die Bürger auf die Probleme behinderter Menschen aufmerksam zu machen
Seniorenbeauftragte
Die oder der Seniorenbeauftragte wird von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer konstituierenden Sitzung für die jeweilige Legislaturperiode gewählt und stellt das Bindeglied und Ansprechpartner zwischen den Seniorinnen und Senioren und den städtischen Gremien dar. Er oder sie hat ein Vorschlagsrecht gegenüber dem Magistrat in allen Angelegenheiten, die ältere Menschen in Gernsheim betreffen
Der oder die Seniorenbeauftragte vertritt in Zusammenarbeit mit den vorhandenen Einrichtungen und Gremien die Interessen der älteren Einwohner von Gernsheim, insbesondere in sozialen und kulturellen Angelegenheiten.
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.04.2026 wurde Frau Margarete Meffert zur Seniorenbeauftragten gewählt.
Anregungen, Vorstellungen und Wünsche zur Gestaltung einer erfolgreichen Seniorenarbeit nimmt Frau Meffert gerne entgegen.
Sie erreichen Frau Meffert wie folgt:
Telefon: 06258/3438; Mail-Adresse: margarete.meffert@web.de
