Grundrisse und Baupläne für Häuser liegen ausgebreitet und füllen das Bild aus. Darauf liegen weitere gerollte Pläne. Ein Lineal mit verschiedenen Maßeinheiten liegt im Zentrum des Bildes, darauf abgestützt, sieht man den Kopf eines Zirkels.

Golfsportanlage Hof Gräbenbruch

Bauleitplanung der Schöfferstadt Gernsheim

Bebauungsplan "Golfsportanlage des Golf-Clubs Gernsheim, Hof Gräbenbruch e.V.",                                               2. Bauabschnitt - 1. Änderung

Die Stadtverordnetenversammlung der Schöfferstadt Gernsheim hat in ihrer Sitzung am 09.12.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Golfsportanlage des Golf-Clubs Gernsheim Hof Gräbenbruch e.V.“, 2. Bauabschnitt – 1. Änderung im zweistufigen Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. 

Mit der teilräumlichen 1. Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes „Golfsportanlage des Golf-Clubs Gernsheim Hof Gräbenbruch e.V.“, 2. Bauabschnitt von 2003 sollen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung nördlich der Ortslage des Stadtteils Allmendfeld im Bereich des Golfresorts Gernsheim die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines sogenannten Greenkeeper-Stützpunktes geschaffen werden. 

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Allmendfeld, Flur 14, die Flurstücke 10/1 teilweise und 10/3 teilweise. 

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.

Das Planziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist die Festsetzung einer privaten Grünfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB mit der Zweckbestimmung „Golfsportanlage“ in Verbindung mit Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zu den überbaubaren Grundstücksflächen sowie Festsetzungen zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, dem 15.01.2024 bis einschließlich Freitag, dem 16.02.2024

im Internet unter der Adresse www.gernsheim.de/bauen-wohnen/laufende-bauleitplanverfahren/ veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Stadthaus der Schöfferstadt Gernsheim, Stadthausplatz 1, 64579 Gernsheim, Erdgeschoss, Zimmer EG 16 zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung. In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Die allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung sind:

                Montag bis Freitag              8:30 bis 12:00

                Montag bis Mittwoch        13:30 bis 15:00

                Donnerstag                          13:30 bis 18:00

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse stadtverwaltung@gernsheim.de möglich.

Verfahrensunterlagen

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Bebauungsplan
  • Begründung Bebauungsplan 
  • Bestandsmaßnahmenkarte
  • Bestandskarte Biotop Nutztypen
  • Umweltbericht
  • Umweltrelevante Stellungnahme