Grundrisse und Baupläne für Häuser liegen ausgebreitet und füllen das Bild aus. Darauf liegen weitere gerollte Pläne. Ein Lineal mit verschiedenen Maßeinheiten liegt im Zentrum des Bildes, darauf abgestützt, sieht man den Kopf eines Zirkels.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Rheinstraße 6+8"

Bebauungsplan „Rheinstraße 6+8"

Bauleitplanung der Schöfferstadt Gernsheim

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Rheinstraße 6 + 8“

Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit § 12 BauGB

- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Schöfferstadt Gernsheim hat in ihrer Sitzung am 05.02.2025 den Aufstellungsbeschluss zu o. g. vorhabenbezogenem Bebauungsplan gefasst und am 09.08.2025 ortsüblich bekannt gemacht.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 13.08.2025 bis einschließlich 15.09.2025 wurden zwei Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen vorgetragen. Seitens der Träger öffentlicher Belange haben sich 15 Behörden beteiligt, davon haben zehn Anregungen und Hinweise vorgetragen. Alle Stellungnahmen wurden gewürdigt und behandelt. Die Stadtverordnetenversammlung der Schöfferstadt Gernsheim hat in ihrer Sitzung am 25.06.2026 den Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu o. g. vorhabenbezogenem Bebauungsplan gefasst. 

Planziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Rheinstraße 6 + 8“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung. Im Plangebiet sind nur solche Vorhaben zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. Änderungen des Durchführungsvertrages oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrages sind zulässig. (§ 9 Abs. 2 BauGB).

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich zugehöriger Begründung und Umwelt-Fachbeitrag ist in der Zeit von

Montag, dem 20.07.2026 bis einschließlich Freitag, dem 28.08.2026

im Internet unter der Adresse www.gernsheim.de unter der Rubrik „Wohnen & Gewerbe à Laufende Bauleitplanverfahren“ und unter www.plan-es.com à „Beteiligungsverfahren“ sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingestellt und veröffentlicht 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Stadthaus der Schöfferstadt Gernsheim, Stadthausplatz 1, 64579 Gernsheim, Erdgeschoss, Zimmer 16 (Bau- und Grundstücksverwaltung) während der üblichen Dienststunden. Zusätzlich wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen elektronisch übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, etwa schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden. Gerne können diese auch an folgende E-Mail-Adresse: beteiligungsverfahren@plan-es.com gesendet werden. Die Stellungnahmen werden nur im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Abwägung innerhalb des Planverfahrens verwendet.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 5 BauGB).

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