Bauleitplanung der Schöfferstadt Gernsheim
Bebauungsplan „Die Grabenäcker“ 3. Änderung (Fluxum)
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Schöfferstadt Gernsheim hat am 30.01.2023 die 3. Änderung des Bebauungsplans „Die Grabenäcker“ beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den GreenTech Park „FLUXUM“ zu schaffen. Auf rund 60 Hektar Flächenreserven sollen neue Unternehmen angesiedelt werden, v.a. solche Unternehmen mit Umwelttechnologieschwerpunkt.
Der bestehende Bebauungsplan „Die Grabenäcker“ (1985, 1. Änderung 1992) setzt bereits Gewerbe- und Industriegebiete nach § 8 und § 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest, bedarf jedoch einer Anpassung an die neuen Anforderungen.
Die Planziele der 3. Änderung (Fluxum) umfassen die Neuordnung der Erschließung, Anpassung städtebaulicher Kennziffern sowie Festsetzungen für Hochwasserschutz und Umweltmaßnahmen. Die bestehenden Gebietsausweisungen als Gewerbe- und Industriegebiet (i.S. §§ 8 und 9 (BauNVO)) bleiben jedoch weitgehend erhalten.