Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung von Signaturzertifikaten

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Gernsheim

    Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich:
    Online-Terminvereinbarung
    oder telefonisch unter 06258/1080

  • Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
  • Welche Gebühren fallen an?

    Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weiterführende Informationen:

  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

an den Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.

Zuständige Abteilungen