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Antrag auf einen finanziellen Zuschuss bei erhöhter Restmüllmenge durch Inkontinenz- oder Stomaversorgung
Personen mit gesundheitlich bedingtem Bedarf, können durch Nachweis mit einer ärztlichen Bescheinigung einen Antrag auf einen finanziellen Zuschuss bei erhöhtem Restmüllvolumen stellen.
Das erhöhte Restmüllvolumen wird mit 13 Leerungen bezuschusst.
Dies geschieht anhand einer Auszahlung am Jahresende.
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.