Wichtige Änderung ab dem 1. Mai 2025: Nur noch digitale Passbilder für Ausweisdokumente
Ab dem 1. Mai 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen: Künftig dürfen hierfür grundsätzlich nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden. Gedruckte Passbilder werden dann schrittweise abgelöst.
Übergangsweise sind gedruckte Passbilder aber weiterhin erlaubt – zumindest solange beim zuständigen Einwohnermeldeamt noch keine digitale Aufnahme möglich ist. Diese Übergangsregelung gilt bis zum 31. Juli 2025. Das heißt: Wer in diesem Zeitraum einen Ausweis beantragen möchte und bei der Meldebehörde noch keine digitale Fotoerfassung möglich ist, kann weiterhin ein herkömmliches Passfoto mitbringen.
Hintergrund dieser Umstellung ist der verbesserte Schutz vor sogenannten „Morphing“-Fälschungen, bei denen Fotos manipuliert werden, um mehrere Gesichter zu einem einzigen Bild zu verschmelzen. Durch den direkten digitalen Foto-Upload soll das künftig verhindert und gleichzeitig der Ablauf für die Beantragung von Ausweisdokumenten vereinfacht werden.
In der Schöfferstadt Gernsheim ist die Technik für die digitale Bilderfassung derzeit noch nicht verfügbar, da die benötigten Geräte der Bundesdruckerei noch nicht geliefert wurden. Das Einwohnermeldeamt informiert die Bürgerinnen und Bürger, sobald digitale Aufnahmen vor Ort möglich sind.
Sobald die Ausstattung bereitsteht, kann das digitale Lichtbild direkt im Einwohnermeldeamt erstellt werden – die Gebühr hierfür beträgt 6,00 Euro und kommt zu den regulären Ausweiskosten hinzu.
Alternativ besteht ab dem 1. Mai 2025 auch die Möglichkeit, ein digitales Passfoto bei einem zugelassenen Fotodienstleister anfertigen zu lassen. Dieser übermittelt das Bild direkt und datenschutzkonform an die Ausweisbehörde – ein Ausdruck ist dann nicht mehr nötig.
Eine Liste mit geeigneten Fotodienstleistern in Ihrer Nähe finden Sie unter folgendem Link:
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Die Stadtverwaltung Gernsheim bittet alle Bürgerinnen und Bürger, sich rechtzeitig über die neuen Vorgaben zu informieren und bei Bedarf frühzeitig einen geeigneten Fotodienstleister aufzusuchen.
Für Rückfragen steht das Team des Einwohnermeldeamts oder die Zentrale sehr gerne zur Verfügung.