Photovoltaikanlagen
Die Stadt Gernsheim unterhält derzeit 19 Photovoltaikanlagen auf ihren Liegenschaften.
Hier die Übersicht unserer PV-Anlagen, Stand Herbst 2025:
Photovoltaikanlagen | |||
Standort | Leistung (kWp) | Ertrag (Euro/a*) | Einsparung ca. |
(CO2 in t/a**) | |||
Kläranlage | 26,78 | 7.766,20 € | 15,64 |
Bauhof | 82,72 | 26.680,00 € | 53,73 |
Wasserwerk | 19,78 | 5.736,20 € | 11,55 |
Bürgerhaus Allmendfeld | 49,68 | 14.407,20 € | 29,01 |
Feuerwehrstützpunkt | 61,43 | 17.814,70 € | 35,88 |
Auerbacher Str. 3 - 4 | 19,44 | 5.637,60 € | 11,35 |
Buchenweg 6 - 8 | 43,00 | 6.597,50 € | 25,11 |
Ärztehaus | 20,28 | 5.881,20 € | 11,84 |
Nebengebäude 1 | 22,00 | 6.380,00 € | 8,18 |
Nebengebäude 2 | 13,20 | 3.828,00 € | 7,71 |
Kita Rheinakrobaten | 96,80 | 28.072,00 € | 57,93 |
Am Steinernen Brückchen 30 | 14,00 | 4.060,00 € | 5,08 |
Wertstoffhof | 40,00 | 11.600,00 € | 14,52 |
AWV | 70,52 | 20.450,00 € | 25,60 |
Maria-Jockel KiTa | 30,50 | 8.845,00 € | 17,52 |
Alte Landstraße 2 | 22,36 | 6.484,40 € | 8,12 |
Römerstraße 35 - 39 | 24,00 | 6.960,00 € | 8,30 |
gesamt: | 656,49 | 187.200,00 € | 347,07 |
Die Leistung des Ärztehauses wird direkt verbraucht! | |||
* bei einem angenommenen Strompreis von 0,29 Euro pro kWh | |||
Jährliche Produktionsleistung der PV-Anlage (kWh / a) x 0,434:1000= CO2 t/a |
Im März 2024 wurde auf dem Dach der Kindertagesstätte Ringstraße II „Rheinakrobaten“ eine große Dachflächen-Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 99 kWp installiert.
Zudem wurde auf dem Mehrfamilienhaus „Am Steinern Brückchen 30“ eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 14 kWp installiert.
Mit diesen vier neuen Anlagen hat die Stadt Gernsheim eine Gesamtleistung von regenerativen Energien aus Photovoltaik in 2024 von 472,79 Kilowattpeak auf ihren Liegenschaften realisiert.
In 2025 wurden weitere sieben neue PV-Anlagen in Betrieb genommen (siehe Tabelle ab Position Wertstoffhof). Hier wurden zusätzliche 187,38 kWp installiert.
2025 generiert die Schöfferstadt Gernsheim insgesamt mit ihren eigenen Photovoltaik-Anlagen insgesamt 635,16 kWp erneuerbaren Energien.
Förderung für unsere Bürger:
Außerdem fördert die Stadt Gernsheim ihre Bürger für den Bau von Dachphotovoltaikanlagen sowie für Mini-Balkonanlagen.
Förderfähig sind alle Dach-Photovoltaikanlagen privater Eigentümer, welche auf den eigenen Gebäuden errichtet werden. Maßgeblicher Stichtag ist der Tag der Auftragserteilung zur Errichtung der Anlage. Dieser darf nicht vor dem 01.04.2022 liegen.
Die Förderung von Dach-Photovoltaik-Anlagen beträgt 50 € je kW-Peak Leistung, maximal 400 Euro.
Mini-Balkon-Photovoltaik-Anlagen werden pauschal mit 50 Euro gefördert.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Das Förderungsbudget wird im Rahmen der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung im Haushalt jährlich neu festgelegt. Ebenso kann der Magistrat die Mittel im Zuge einer Haushaltssperre ganz oder teilweise beschränken.
Die Antragsstellung senden Sie bitte, gerne digital, an die Stadt Gernsheim, zu Händen von Frau Barbara Eppel:
Belegen Sie uns bitte die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage durch die Nachweise der Eintragung bei der Bundesnetzagentur und der Einspeisebestätigung Ihres Versorgers. Ebenso legen Sie uns bitte die Rechnung und die Auftragsbestätigung (Kopie) vor.
Die Auszahlung der gewährten Förderung erfolgt nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage bzw. nach Vorlage der benötigten Unterlagen.
Förderrichtlinien:
Kommunales Programm zur Förderung von Photovoltaikstanlagen für Privat-Personen mit Wohneigentum
Die Schöfferstadt Gernsheim erlässt auf Grund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 folgendes kommunales Förderprogramm:
1. Zielsetzung
Ziel des kommunalen Förderprogrammes ist es als Kommune einen zusätzlichen Anreiz für die Bürger zur Installation von Dach-Photovoltaikanlagen zu schaffen. Empfänger sind die Eigentümer und Eigentümerinnen einer Immobilie, auf deren Eigentum eine Photovoltaikanlage errichtet werden soll.
2. Gegenstand und Grundsätze der Förderung
2.1
Förderfähig sind alle Dach-Photovoltaikanlagen privater Eigentümer, welche auf den eigenen Gebäuden errichtet werden. Maßgeblicher Stichtag ist der Tag der Auftragserteilung zur Errichtung der Anlage. Dieser darf nicht vor dem 01.04.2022 liegen.
2.2.
Die Förderung beträgt 50 € je kW-Peakleistung, maximal aber 400 €.
2.3.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, im Jahr 2022 sind dies 20.000 €. Das Förderungsbudget wird im Rahmen der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung im Haushalt jährlich neu festgelegt. Ebenso kann der Magistrat die Mittel im Zuge einer Haushaltssperre ganz oder teilweise beschränken.
2.4.
Die Antragsstellung erfolgt über die Bau- und Liegenschaftsverwaltung der Stadt Gernsheim. Zudem gewährt der Antragssteller bzw. die Antragsstellerin den zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Stadt Gernsheim das Recht die Photovoltaikanlage vor Ort zu prüfen und zu diesem Zweck sein bzw. ihr Grundstück zu betreten.
2.5.
Der Magistrat ermächtigt die Amtsleitung der Bau- und Liegenschaftsverwaltung über die Gewährung der Förderung zu entscheiden.
2.6.
Die Fertigstellung und Inbetriebnahme ist der Bau- und Liegenschaftsverwaltung der Stadt Gernsheim schriftlich anzuzeigen, ebenso ist die Rechnung vorzulegen. Die Auszahlung der gewährten Förderung erfolgt nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage und vor Ort Prüfung der Anlage durch die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Gernsheim
3. Sonstiges
Der Magistrat ist ermächtigt, im begründeten Einzelfall von den Grundsätzen dieses Förderprogrammes abzuweichen.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.