Bauleitplanung der Schöfferstadt Gernsheim
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Rheinstraße 6 + 8“
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit § 12 BauGB
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Schöfferstadt Gernsheim hat in ihrer Sitzung am 05.02.2025 den Aufstellungsbeschluss zu o. g. vorhabenbezogenem Bebauungsplan gefasst. Planziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Rheinstraße 6 + 8“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung.