Bauleitplanung der Schöfferstadt Gernsheim
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Rheinstraße 6 + 8“
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit § 12 BauGB
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Schöfferstadt Gernsheim hat in ihrer Sitzung am 05.02.2025 den Aufstellungsbeschluss zu o. g. vorhabenbezogenem Bebauungsplan gefasst. Planziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Rheinstraße 6 + 8“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung. Im Plangebiet sind nur solche Vorhaben zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. Änderungen des Durchführungsvertrages oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrages sind zulässig. (§ 9 Abs. 2 BauGB).