Grundrisse und Baupläne für Häuser liegen ausgebreitet und füllen das Bild aus. Darauf liegen weitere gerollte Pläne. Ein Lineal mit verschiedenen Maßeinheiten liegt im Zentrum des Bildes, darauf abgestützt, sieht man den Kopf eines Zirkels.

„Die Grabenäcker“ 3. Änderung (Fluxum) -Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 2 BauGB

Bauleitplanung der Schöfferstadt Gernsheim

Bauleitplanung der Schöfferstadt Gernsheim

Bebauungsplan „Die Grabenäcker 3. Änderung (Fluxum)“

- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Schöfferstadt Gernsheim hat in ihrer Sitzung am 30.01.2023 den Aufstellungsbeschluss und in der Sitzung am 28.10.2025 den Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu der o.g. Bebauungsplan gefasst, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Projekt GreenTech Park „FLUXUM“ zu schaffen.

Im Plangebiet sollen neue Unternehmen angesiedelt werden, Ziel ist die Ansiedlung von kleinen, mittelständischen und großen Unternehmen, die innovative technologische Produkte und Dienstleistungen entwickeln und anbieten. Auf diese Weise soll ein Ort der Wissenschaft und Innovation mit Raum für Wachstum und Vernetzung entstehen.

Der bestehende Bebauungsplan „Die Grabenäcker“ (1985, 1. Änderung 1992) setzt bereits Gewerbe- und Industriegebiete nach § 8 und § 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest, bedarf jedoch einer Anpassung an die neuen Anforderungen.

Zentrale Planungsziele sind die Neuordnung der Erschließung, die Anpassung der städtebaulichen Kennziffern, die Integration von Festsetzungen zum Hochwasserschutz sowie weitere umweltplanerische und bauordnungsrechtliche Regelungen. Die Ausweisung als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO und Industriegebiet nach § 9 BauNVO bleibt im Grundsatz bestehen.