Die Schöfferstadt Gernsheim plant auch im Jahr 2026 die regelmäßige Durchführung der Flohmärkte am Rhein. Mit Ausnahme der Monate Juli und Dezember finden die Veranstaltungen jeweils am letzten Sonntag im Monat statt. Im Juli entfällt die Veranstaltung, im Dezember wird der Flohmarkttermin auf den 13. Dezember 2026 vorgezogen. Die Vergabe der Sonntage erfolgt im Losverfahren an interessierte Veranstalter.
Ab 2026 wird das Veranstaltungsgelände auf die öffentliche Wiese zwischen dem Parkplatz am Hafen und der Wasserschutzpolizei verlegt. Damit steht eine vergrößerte Veranstaltungsfläche zur Verfügung. Gleichzeitig bleiben die öffentlichen Parkplätze für die Besucher der Gastronomiebetriebe sowie für die Flohmarktbesucher nutzbar. Die genaue Lage können Sie dem Lageplan entnehmen.
Zur Durchführung der Flohmärkte werden gewerbliche Veranstalter gesucht. Die Vergabe der Termine erfolgt im Losverfahren. Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen sind bis spätestens 10. November 2025 schriftlich bei der Schöfferstadt Gernsheim einzureichen. Da der Flohmarkt als Jahrmarkt festgesetzt wird, um die damit verbundenen Marktprivilegien zu erhalten, ist eine überwiegende Teilnahme gewerblicher Anbieter erforderlich.
Wenn Sie sich als Veranstalter zur Durchführung eines Flohmarktes bewerben möchten, dann reichen Sie bitte bis spätestens 10.11.2025 folgende Unterlagen
- Antrag auf Marktfestsetzung, ausgefüllt und unterschrieben,
- Führungszeugnis zur Vorlage beim Gewerbeamt Gernsheim,
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage beim Gewerbeamt Gernsheim,
- Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung,
- Ausstellerliste, falls noch nicht vorhanden muss sie nachgereicht werden,
- Teilnahmebedingungen,
- Liste über die Waren,
bei dem Gewerbeamt der Schöfferstadt Gernsheim, Stadthausplatz 1, 64579 Gernsheim, Mail: gewerbeamt@gernsheim.de, Tel. 06258 108 1202, ein.
Allgemeine Hinweise zur Durchführung des Flohmarktes:
- Der Flohmarkt wird nach § 69 der Gewerbeordnung als Jahrmarkt festgesetzt. Die Festsetzung verpflichtet den Veranstalter zur Durchführung.
- An den Flohmärkten müssen gewerbliche Anbieter teilnehmen.
- Die Uhrzeiten werden auf 08:00 bis 17:00 Uhr festgelegt.
- Das Anbieten und Mitveräußern von Neuwaren ist untersagt.
- Unter Berücksichtigung der örtlichen Gastronomie ist auf Imbisswagen, z. B. mobile Gaststättenbetriebe zu verzichten.
- Die öffentlichen Toilettenanlagen können für die Veranstaltung genutzt werden. Der Veranstalter ist am Veranstaltungstag dafür verantwortlich, dass die Toiletten in einem sauberen Zustand verbleiben. Hierfür wird die Beauftragung eines Reinigungsdienstes vorgegeben. Sollten die Toiletten nicht verwendet werden können, sind auf dem Veranstaltungsgelände durch den Veranstalter ausreichend Toilettenanlagen zu stellen.
Weitere Auflagen sind in der Marktfestsetzung enthalten und können auf Wunsch beim Gewerbeamt abgefragt werden.
Für die Durchführung des Flohmarktes sind die jeweiligen Veranstalter verantwortlich. Alle weiteren Modalitäten, z. B. Vergabe der Standplätze, Höhe der Standgebühr, etc. werden von den jeweiligen Veranstaltern unterschiedlich gehandhabt und festgelegt. Sobald die einzelnen Flohmarkttermine vergeben sind, wird eine Auflistung der Veranstalter mit den dazugehörigen Terminen über die Website der Schöfferstadt Gernsheim veröffentlicht. Die aktuellen Bedingungen können von interessierten Flohmarktbesucher und Flohmarktbesucherinnen im Vorfeld bei den jeweiligen Veranstaltern erfragt werden.