Feuerwerk zum Jahreswechsel


Die Schöfferstadt Gernsheim weist darauf hin, dass der Umgang mit Feuerwerk zum Jahreswechsel gesetzlich geregelt ist. Gemäß der Ersten Sprengstoffverordnung ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Einrichtungen für Kinder oder ältere Menschen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden untersagt.

Die Schöfferstadt Gernsheim wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern eine fröhliche und sichere Silvesternacht. Handeln Sie bitte verantwortungsbewusst – zum eigenen Schutz, zum Schutz anderer und auch im Sinne der ehrenamtlichen Feuerwehrleute und der Polizei, die in dieser Nacht für die Sicherheit der Gernsheimer Bürgerinnen und Bürger sorgen, damit alle Silvester unbeschwert feiern können.