Kindergeld beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Zahlung des Kindergeldes ist unabhängig von Ihrem Einkommen. Sie bekommen für jedes Kind 259,00 EUR.

    Grundsätzlich haben Sie ab der Geburt Ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Auch danach kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, höchstens aber bis zum 25. Geburtstag:

    • Kinder zwischen 18 bis 21 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn
      • Ihr Kind nicht erwerbstätig ist und
      • arbeitsuchend gemeldet ist.
    • Kinder zwischen 18 und 25 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn
      • Ihr Kind sich in einer Ausbildung (Schule, Berufsausbildung oder Studium) befindet,
      • Ihr Kind sich in einer maximal 4 Monate dauernden Übergangszeit befindet, beispielsweise zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung,
      • Ihr Kind seine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil es keinen Ausbildungsplatz gefunden hat,
      • Ihr Kind einen anerkannten Freiwilligendienst absolviert,
      • Ihr Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen hat, sich aber beispielsweise weiterhin in einer Ausbildung befindet und nebenbei höchstens bis zu 20 Wochenstunden arbeitet.

    Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und sich nicht allein finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch nach dem 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld zu. Die Behinderung muss hierfür vor dem 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht allein finanziell versorgen kann.

    Das Kindergeld wird an Sie ausgezahlt, wenn Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können Sie gemeinsam bestimmen, wer von Ihnen das Kindergeld erhalten soll.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Für den Kindergeldantrag benötigen Sie:

    • die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes oder der Kinder,
    • die Steuer-Identifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld beantragt und
    • eventuell zusätzliche Unterlagen, beispielsweise:
      • Nachweis der Schul- oder Berufsausbildung des Kindes oder
      • Nachweis der Behinderung
  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die zuständige Familienkasse prüft in bestimmten Abständen, ob Sie die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch noch erfüllen.

  • Typisierung

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