Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Leistungsbeschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Spezielle Hinweise für Stadt GernsheimEine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich:
Online-Terminvereinbarung
oder telefonisch unter 06258/1080Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Rechtsgrundlage