Schäden an außerörtlichen Landesstraßen und Kreisstraßen und deren Wegen melden

  • Leistungsbeschreibung

    Beschädigte Straßen und Wege können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben. Schadstellen sind zum Beispiel Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse sowie eine mangelnde Fahrbahnentwässerung auf der Fahrbahn. Mit einer Meldung tragen Sie aktiv zur Verkehrssicherheit bei.

    Für die außerhalb eines Ortes liegenden Landesstraßen (in Bayern und Sachsen: Staatsstraßen) und ihre begleitenden Wege ist das Bundesland und verantwortlich. Bei Kreisstraßen außerorts liegt die Zuständigkeit beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

    Nach Ihrer Meldung prüft die zuständige Stelle, ob und wann eine Sicherung der Gefahrenstelle und eine Instandsetzung möglich ist.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Vorkasse: Nein
    Es fallen keine Kosten an.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch

  • Kurztext

    • Bürgerinnen und Bürger können Schäden an außerörtlichen Staatsstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen und deren Gehwegen und Radwegen melden
    • Schadstellen sind
      • Frostaufbrüche,
      • Schlaglöcher,
      • größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung,
      • offene Fugen und Risse,
      • mangelnde Fahrbahnentwässerung
    • verantwortlich für die außerhalb eines Ortes liegenden Staatsstraßen oder Landesstraßen: Bundesland
    • verantwortlich für Kreisstraßen außerorts: Landkreis oder kreisfreie Stadt
    • zuständige Stelle prüft Gefahrensicherung und Reparatur
  • Herausgebende Stelle

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    2/3
  • Status Bibliothekseintrag

    6

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Abteilungen