Am 15. März 2026 finden in Hessen die Kommunalwahlen statt. Diese werden alle fünf Jahre landesweit am selben Tag durchgeführt. Gewählt werden die Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Parlamente. Das Wahlsystem ist ein personenbezogenes Verhältniswahlsystem. Jede wahlberechtigte Person hat dabei so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind.
In der Schöfferstadt Gernsheim finden vier Wahlen stattfinden:
- Kreistagswahl Groß-Gerau – 71 Sitze
- Stadtparlament Gernsheim – 31 Sitze
- Ortsbeiratswahl Allmendfeld – 9 Sitze
- Ortsbeiratswahl Klein-Rohrheim – 7 Sitze
Im Wählerverzeichnis der Schöfferstadt Gernsheim werden Personen eingetragen, die
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) sind
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens sechs Wochen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Gernsheim haben
- Entsprechendes gilt für die jeweiligen Ortsbezirke.
Die Wahlberechtigten können bei den Kommunalwahlen bis zu drei Stimmen vergeben (kumulieren) und die Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Parteien und Wählergemeinschaften) verteilen (panaschieren). Weiterhin besteht die Möglichkeit auch nur einem Wahlvorschlag seine gesamten Stimmen zu vergeben (Listenkreuz).
Der Wahlausschuss der Schöfferstadt Gernsheim hat am 16.01.2026 über die Zulassung der Wahlvorschläge (Parteien oder Wählergruppen) entschieden. Ab dem 02.02.2026 sind amtliche Musterstimmzettel für alle Wahlen im Stadthaus erhältlich.
Weitere Informationen und Musterstimmzettel erhalten Sie hier:
- Musterstimmzettel Stadtverordnetenwahl
- Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Allmendfeld
- Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Klein-Rohrheim
- Pressemitteilungen Nr. 2026–013, 2026–014, 2026–015
