Beflaggungstermine
Beflaggungstermine in Hessen
Die Beflaggung der öffentlichen Gebäude in Hessen ist mit Erlass vom 13. September 2012 (Staatsanzeiger für das Land Hessen, S. 1118) geändert durch Erlass vom 1. Juli 2014 (Staatsanzeiger für das Land Hessen, S. 590) geregelt
Die Vorschriften des Hessischen Beflaggungserlasses gelten für die Beflaggung der Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Landes. Den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, wird empfohlen, ihre Dienstgebäude entsprechend zu beflaggen.
Folgende Termine zur Beflaggung sind im Erlass aufgeführt:
Datum | Anlass |
---|---|
27. Januar | Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus |
1. Mai | Tag der Arbeit |
9. Mai | Europatag |
23. Mai | Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes |
17. Juni | Jahrestag des 17. Juni 1953 |
20. Juli | Jahrestag des 20. Juli 1944 |
2. Sonntag im September | Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat in Hessen |
3. Oktober | Tag der deutschen Einheit |
2. Sonntag vor dem 1. Advent | Volkstrauertag |
1. Dezember | Jahrestag des In-Kraft-Tretens der Verfassung des Landes Hessen |
Am Tag des Gedenkens für die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist halbmast zu flaggen.
Zudem wird geflaggt zu den Tagen allgemeiner Wahlen
- Wahl zum Europäischen Parlament
- Bundestagswahl
- Landtagswahl
- Kommunalwahlen
Beflaggungen aus sonstigen besonderen Anlässen werden vom Ministerium des Innern und für Sport bestimmt und bekannt gegeben.
Hessischer Beflaggungserlass (PDF / 100 KB)
Änderungserlass zum Hessischen Beflaggungserlass (PDF / 69 KB)