Bauleitplanung der Schöfferstadt Gernsheim
- Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des o.g. Bebauungsplans
Behördenbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Frist: 22.09.2023
Die Stadtverordnetenversammlung der Schöfferstadt Gernsheim hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 12.07.2022 den Aufstellungsbeschluss zu den o.g. Bauleitplan gefasst.
Planziel des Bebauungsplans „Feuerwehrstützpunkt Heidelberger Straße“ ist die Ausweisung einer Fläche für Gemeinbedarf,
Zweckbestimmung Feuerwache. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich und wird im Parallelverfahren zu dem Bauleitplanverfahren durchgeführt.
Planziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche, Feuerwehr
Verfahrensunterlagen
- Umweltfachbeitrag
- Anschreiben
- Begründung
- Flächennutzungsplan
- Übersichtskarte
- Bekanntmachung