Zur Sicherheit von Martinsumzügen


Mit Datum vom 10.11.2025 beantragt ein Stadtverordneter, der Magistrat der Schöfferstadt Gernsheim möge beantworten, warum beim „Martinsumzug 2025“ scheinbar keine Ordnungspolizisten zur Absicherung des Umzugs anwesend waren. Weiterhin soll beantwortet werden, ob eine Koordination zwischen dem Veranstalter und der Stadt bzw. zwischen der Stadt und der Landespolizei stattfand. Ferner soll der Magistrat beauftragt werden, ein Konzept zu erstellen und den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung vorzustellen, wie ein Martinsumzug in Zukunft mit mehr Sicherheit stattfinden könne.

Da der Antrag planmäßig erst am 2. Dezember in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung behandelt wird und er geeignet ist, Eltern und Teilnehmer zu verunsichern und die Arbeit der Ordnungsbehörde in ein falsches Licht zu rücken, wird er schon im Vorfeld vom Magistrat beantwortet.

In Gernsheim gibt es mehrere Martinsumzüge: Neben dem Umzug der katholischen Pfarrgemeinde gibt es Umzüge in den Stadtteilen sowie Martinsumzüge der Kindertagesstätten. Wahrscheinlich meint der Antragsteller den Umzug der katholischen Pfarrgemeinde.

Die Veranstaltung war bei der Stadt nicht angemeldet; dies wurde wohl versehentlich versäumt. Insoweit gab es auch keine Koordination mit dem Veranstalter bzw. der Landespolizei und auch keine Begleitung durch die Kommunalpolizei.

Aufgrund einer Anmeldung kann die Stadt einem Veranstalter Auflagen erteilen, z. B. einen Ordnerdienst zu stellen oder ein Sicherheitskonzept vorzulegen. Erfahrungsgemäß stellt die Pfarrgemeinde von sich aus einen Ordnerdienst und hat dies auch 2025 so gehandhabt.

Ein Sicherheitskonzept wird in Abhängigkeit von der Art und der Größe der Veranstaltung verlangt. Derzeit wird laut Leitfaden des Hessischen Innenministeriums für Veranstaltungen unter freiem Himmel eine Veranstaltungsgröße von 5.000 Personen als kritische Größe gesehen, ab der ein Sicherheitskonzept vorgelegt werden soll. Diese Größenordnung wurde beim Martinsumzug der katholischen Pfarrgemeinde bei weitem nicht erreicht.

Ungeachtet der Notwendigkeit, sind solche Sicherheitskonzepte grundsätzlich durch den Veranstalter zu erarbeiten, nicht durch die Ordnungsbehörde. Diese hat das Sicherheitskonzept auf seine Vollständigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen und die Umsetzung zu überwachen. Die Kosten für die Erstellung eines solchen Konzepts für Veranstaltungen wie Martinsumzüge würden sich erfahrungsgemäß jeweils auf einen guten vierstelligen Betrag belaufen.

Die Forderung von Sicherheitskonzepten für die Martinsumzüge in Gernsheim hält die Ordnungsbehörde derzeit für unverhältnismäßig. Alleine dem Umzug der katholischen Pfarrgemeinde hier Auflagen zu machen, den anderen Veranstaltern dagegen nicht, wäre willkürlich. Gleiches müsste dann also auch für alle anderen nach Art und Größe vergleichbaren Umzüge, Fronleichnamsprozessionen oder Gemarkungsrundgänge gelten. Überzogene Vorschriften würden absehbar dazu führen, dass solche Veranstaltungen zukünftig nicht mehr stattfinden könnten.

Infrage darf schließlich auch gestellt werden, ob es generell zielführend wäre, ein Sicherheitskonzept in der Stadtverordnetenversammlung vorzustellen, die grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen tagt, weil solche Konzepte oft auch Aspekte der Kriminalitätsprävention enthalten, die man sinnvollerweise nicht öffentlich diskutieren sollte.

Wichtig erscheint dem Magistrat, denjenigen sehr herzlich zu danken, die die Tradition des Martinsspiels und der Martinsumzüge auch in Gernsheim aufrechterhalten – zur Freude der Kinder und Erwachsenen, die daran jedes Jahr teilnehmen.