Beantragung einer zusätzlichen Windeltonne


Da die Schöfferstadt Gernsheim das Verfahren der Beantragung zur umgangssprachlichen Windeltonne ab 01.01.2023 geändert hat, finden Sie hier die angepasste Vorgehensweise:

1. Bürgerinnen und Bürger stellen bei der Schöfferstadt Gernsheim einen Antrag auf ein zusätzliches Restmüllvolumen von 120l und wählen unter den angegebenen Möglichkeiten diejenige aus, die genutzt werden soll.

2. Die Schöfferstadt Gernsheim informiert den AWV über diesen Antrag und wie das zusätzliche Restmüllvolumen genutzt wird.

3. Bürgerinnen und Bürger setzen sich zur weiteren Klärung (Lieferung, Umwandlung der Tonne etc.) direkt mit dem AWV in Verbindung.

4. Die Schöfferstadt Gernsheim rechnet am Jahresende den Zuschuss monatsgenau ab und überweist den Gesamtbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto.

5. Bei Wegfall der Voraussetzungen wird das zusätzliche Restmüllvolumen gebührenpflichtig. Der Zuschuss der Schöfferstadt Gernsheim wird bis zum Ende des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen vorliegen.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller informieren den AWV, wenn das zusätzliche Restmüllvolumen danach nicht mehr genutzt werden möchte.

Die Pflegeberaterin Frau Schott ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch unter der Durchwahl 06258/108-1411 erreichbar. Oder Sie schicken eine E-Mail an bettina.schott@gernsheim.de