Zahlungserinnerung Stadtkasse
Der Magistrat der Schöfferstadt Gernsheim erinnert die Zahlungspflichtigen der Schöfferstadt Gernsheim einschließlich der Stadtteile Allmendfeld und Klein-Rohrheim an die Zahlung der nachstehend aufgeführten Steuern und Abgaben sowie der sonstigen Forderungen:
1. Fällig am 01. November 202
a) Miete
2. Fällig am 15. November 2020
a) Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2020
b) Gewerbesteuer-Abschlusszahlung 2019 und früher
c) Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Wasser- und
Abwassergebühren, Pacht)
d) Krippe-/Kindergartengebühren
3. Sonstige Forderungen
Wasser- und Kanalanschlusskosten, Wasser- und Abwasserbeiträge,
Straßenbeiträge, Grabkosten etc.
Damit Zahlungstermine zukünftig nicht mehr versäumt werden, empfehlen wir
das SEPA-Lastschriftverfahren zu nutzen. Entsprechende Vordrucke finden Sie auf der Stadtkasse oder auf unserer Homepage www.gernsheim.de
Zahlungen zugunsten der Stadt Gernsheim sind bei den nachstehend aufgeführten Kreditinstituten, unter Angabe der Debitoren-Nummer und des Verwendungszwecks, zu leisten:
Kreissparkasse Groß-Gerau IBAN: DE66 5085 2553 0003 0074 24
BIC: HELADEF1GRG
Volksbank Darmstadt - Südhessen eG IBAN: DE90 5089 0000 0008 8800 00
BIC: GENODEF1VBD
Raiffeisenbank Ried eG Bürstadt IBAN: DE65 5096 1206 0001 6018 57
BIC: GENODE51RBU
Der Magistrat der Schöfferstadt Gernsheim
Burger, Bürgermeister