Amtliche
Bekanntmachung der Schöfferstadt Gernsheim
Pressemitteilung Nr. :
2012-022
Veröffentlichungsdatum : 01.02.2012
Kurzbeschreibung :
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Verfasser :
Marco Himmelmann
Haushaltssatzung
der Schöfferstadt Gernsheim
für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund der §§ 114a ff
der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.
März 2005 (GVBI. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des
Gesetzes vom 24. März 2010 (GVBI. I S. 119) hat die Stadtverordnetenversammlung
der Schöfferstadt Gernsheim am 07.12.2011 folgende Haushaltssatzung
beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird
im
Ergebnishaushalt
im
ordentlichen Ergebnis
mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 23.789.674 EUR
mit
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (-) 25.497.803 EUR
im
außerordentlichen Ergebnis
mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
0 EUR
mit
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (-) 0 EUR
mit
einem Fehlbedarf von (-) 1.708.129 EUR
im
Finanzhaushalt
mit
dem Saldo aus den Einzahlungen und
Auszahlungen
aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf (-) 109.794 EUR
und
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
auf 2.770.312 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
auf (-)
6.555.150 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
auf 300.000 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
auf (-) 619.750 EUR
mit
einem Finanzmittelfehlbedarf des
Haushaltsjahres
von (-) 4.214.382 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2012 zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
erforderlich ist,
wird festgesetzt auf: 300.000 EUR
darin enthalten sind Kredite aus dem
Hessischen Investitionsfonds, Abt. B 300.000 EUR
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite die im Haushaltsjahr 2012 zur
rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden
dürfen, wird
festgesetzt auf: 5.000.000 EUR
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das
Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a)
für
land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) auf 320 v. H.
b)
für Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 250 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 360 v. H.
§ 6
Es gilt der von der
Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene
Stellenplan.
§ 7
Die Stadtverordnetenversammlung
überträgt an den Magistrat die Einzelentscheidung über die
Aufnahme der in der Haushaltssatzung festgesetzten Kredite bzw. die
Umschuldungen gemäß § 50 der Hessischen Gemeindeordnung.
Gernsheim, den 08.12.2011
DER MAGISTRAT DER SCHÖFFERSTADT
GERNSHEIM
DS
Burger, Bürgermeister
Bekanntmachung der
Haushaltssatzung
Die
vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit
öffentlich bekannt gemacht.
Die nach
§§ 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genemigungen der
Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen der §§ 2 und 4 der
Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Der Landrat des
Kreises Groß-Gerau 19.01.2012
Hiermit
erteile ich
1. die Genehmigung zur Aufnahme der in
§ 2 der Haushaltssatzung 2012 der Schöfferstadt Gernsheim
vorgesehenen Kredite für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von
300.000,00 €
(in Worten: Dreihunderttausend Euro)
gemäß
§ 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 16.12.2011 (GVBl. I S. 786) sowie
2. die Genehmigung zur Inanspruchnahme
des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten
Höchstbetrages der Kassenkredite in Höhe von
5.000.000,00 €
(in Worten: Fünf Millionen
Euro)
gemäß
§ 105 Abs. 2 HGO.
DS (gez. Will), Landrat
Der
Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom
Donnerstag,
02. Februar 2012
bis
einschließlich
Freitag,
10.
Februar 2012
im
Stadthaus, Stadthausplatz 1, Zimmer OG 15, während der Dienststunden
öffentlich aus.
Die
Dienststunden sind wie folgt festgelegt:
Montag
bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
von 13:30
bis 18:00 Uhr
Gernsheim,
den 26.01.2012
Der
Magistrat der Schöfferstadt Gernsheim
DS
Burger, Bürgermeister