Amtliche Bekanntmachung der Schöfferstadt Gernsheim

 

Pressemitteilung Nr.             : 2012-022

Veröffentlichungsdatum     : 01.02.2012

Kurzbeschreibung               : Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Verfasser                                 : Marco Himmelmann

 

 

 

Haushaltssatzung

 

der Schöfferstadt Gernsheim für das Haushaltsjahr 2012

 

 

Aufgrund der §§ 114a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBI. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. März 2010 (GVBI. I S. 119) hat die Stadtverordnetenversammlung der Schöfferstadt Gernsheim am 07.12.2011 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

 

          im Ergebnishaushalt

 

          im ordentlichen Ergebnis

          mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                           23.789.674 EUR

          mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                  (-)          25.497.803 EUR

 

          im außerordentlichen Ergebnis

          mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                           0 EUR

          mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                  (-)                          0 EUR

 

          mit einem Fehlbedarf von                                                 (-)            1.708.129 EUR

         

 

 

          im Finanzhaushalt

 

          mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

          aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                               (-)               109.794 EUR

         

          und dem Gesamtbetrag der

 

          Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                         2.770.312 EUR

          Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                         (-)           6.555.150 EUR

 

          Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                       300.000 EUR

          Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                    (-)               619.750 EUR

 

          mit einem Finanzmittelfehlbedarf des

          Haushaltsjahres von                                                           (-)            4.214.382 EUR

          festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2012 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist,

wird festgesetzt auf:                                                                                       300.000 EUR

 

darin enthalten sind Kredite aus dem

Hessischen Investitionsfonds, Abt. B                                                             300.000 EUR

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite die im Haushaltsjahr 2012 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird

festgesetzt auf:                                                                                            5.000.000 EUR

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt:

 

1.  Grundsteuer

 

a)      für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

     (Grundsteuer A) auf                                                                        320 v. H.

                                                                                                                                                                                                                                                       

b)   für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                            250 v. H.

 

2. Gewerbesteuer auf                                                                                      360 v. H.

 

 

§ 6

 

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

 

 

§ 7

 

Die Stadtverordnetenversammlung überträgt an den Magistrat die Einzelentscheidung über die Aufnahme der in der Haushaltssatzung festgesetzten Kredite bzw. die Umschuldungen gemäß § 50 der Hessischen Gemeindeordnung.

 

 

Gernsheim, den 08.12.2011

 

DER MAGISTRAT DER SCHÖFFERSTADT GERNSHEIM

 

 

 

 

 

DS                                  Burger, Bürgermeister

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die nach §§ 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genemigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen der §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

 

 

Der Landrat des Kreises Groß-Gerau                                                19.01.2012

 

G E N E H M I G U N G E N

 

Hiermit erteile ich

 

1.      die Genehmigung zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung 2012 der Schöfferstadt Gernsheim vorgesehenen Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von

 

300.000,00 €

(in Worten: Dreihunderttausend Euro)

 

      gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des   Gesetzes vom 16.12.2011 (GVBl. I S. 786) sowie

 

2.      die Genehmigung zur Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Kassenkredite in Höhe von

 

5.000.000,00 €

(in Worten: Fünf Millionen Euro)

 

      gemäß § 105 Abs. 2 HGO.

 

 

DS        (gez. Will), Landrat

                                                          

 

 

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom

 

                                               Donnerstag, 02. Februar 2012

 

bis einschließlich

                                               Freitag,          10. Februar 2012

 

im Stadthaus, Stadthausplatz 1, Zimmer OG 15, während der Dienststunden öffentlich aus.

Die Dienststunden sind wie folgt festgelegt:

 

                                               Montag bis Freitag von        8:30 bis 12:00 Uhr

                                               Donnerstag von                   13:30 bis 18:00 Uhr

 

 

Gernsheim, den 26.01.2012

 

Der Magistrat der Schöfferstadt Gernsheim

 

 

 

DS                                  Burger, Bürgermeister