Amtliche
Bekanntmachung der Schöfferstadt Gernsheim
Pressemitteilung Nr. :
349-2011
Veröffentlichungsdatum : 14.12.2011
Kurzbeschreibung :
FFH-Gebiet
Verfasser :
pfeifer - pet
Die nachfolgende
Bekanntmacnhung wird im Auftrag des Regierungspräsidiums Darmstadt
veröffentlicht
Hessisches
Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG);
Bewirtschaftungsplan
(Maßnahmenplan) für das FFH-Gebiet „Hammer Aue von Gernsheim
und Groß-Rohrheim“
Herstellung des Benehmens und Veröffentlichung
gemäß § 5 Abs. 3 HAGBNatSchG
Für das Fauna-Flora-Habitatgebiet
„Hammer Aue von Gernsheim und Groß-Rohrheim“ liegt der
Bewirtschaftungsplan (Maßnahmenplan) nach §5
des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz
(HAGBNatSchG) vor.
Das 237 ha große Fauna-Flora-Habitatgebiet „Hammer Aue von Gernsheim und
Groß-Rohrheim“ ist eines von 639 Natura-2000-Gebieten, die das Land
Hessen an die EU gemeldet hat. Für dieses Gebiet wurde ein Plan
aufgestellt, in dem die Maßnahmen dargestellt werden, die zur Erhaltung
oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes für das
Natura-2000-Gebiet geeignet oder im Rahmen der Überwachung erforderlich
sind.
Der Bewirtschaftungsplan soll vorrangig durch vertragliche
Vereinbarungen mit den Eigentümern oder Pächtern der Grundstücke
umgesetzt werden.
Einblick in die Bewirtschaftungsplanung für das FFH-Gebiet
„Hammer Aue von Gernsheim und Groß-Rohrheim“ und
Informationen über die vorgesehene Umsetzung der Maßnahmen
gewährt das Forstamt Lampertheim.
Für Auskünfte steht weiterhin das Regierungspräsidium Darmstadt, Frau Kirsch, (Telefon 06151-125437) zur Verfügung
Der
Magistrat der Schöfferstadt Gernsheim
Burger,
Bürgermeister