Amtliche Bekanntmachung der Schöfferstadt Gernsheim

 

Pressemitteilung Nr.             : 349-2011

Veröffentlichungsdatum     : 14.12.2011

Kurzbeschreibung               : FFH-Gebiet

Verfasser                                 : pfeifer - pet

 

 

Die nachfolgende Bekanntmacnhung wird im Auftrag des Regierungspräsidiums Darmstadt veröffentlicht

 

 

Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG);
Bewirtschaftungsplan (Maßnahmenplan) für das FFH-Gebiet „Hammer Aue von Gernsheim und Groß-Rohrheim“

Herstellung des Benehmens und Veröffentlichung gemäß § 5 Abs. 3 HAGBNatSchG

 

Für das Fauna-Flora-Habitatgebiet „Hammer Aue von Gernsheim und Groß-Rohrheim“ liegt der Bewirtschaftungsplan (Maßnahmenplan) nach §5 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) vor.

 

Das 237 ha große Fauna-Flora-Habitatgebiet  „Hammer Aue von Gernsheim und Groß-Rohrheim“ ist eines von 639 Natura-2000-Gebieten, die das Land Hessen an die EU gemeldet hat. Für dieses Gebiet wurde ein Plan aufgestellt, in dem die Maßnahmen dargestellt werden, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes für das Natura-2000-Gebiet geeignet oder im Rahmen der Überwachung erforderlich sind.

 

Der Bewirtschaftungsplan soll vorrangig durch vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern oder Pächtern der Grundstücke umgesetzt werden.

 

Einblick in die Bewirtschaftungsplanung für das FFH-Gebiet „Hammer Aue von Gernsheim und Groß-Rohrheim“ und Informationen über die vorgesehene Umsetzung der Maßnahmen gewährt das Forstamt Lampertheim.

Für Auskünfte steht weiterhin das Regierungspräsidium Darmstadt, Frau Kirsch, (Telefon 06151-125437) zur Verfügung

 

 

Der Magistrat der Schöfferstadt Gernsheim

 

 

 

Burger, Bürgermeister