Amtliche Bekanntmachung der Schöfferstadt Gernsheim

 

Pressemitteilung Nr.             :2011-343

Veröffentlichungsdatum     :07.12.2011         

Kurzbeschreibung               :Öffentliche Mahnung Stadtkasse

Verfasser                                 :st

 

Öffentliche Mahnung

 

Aufgrund des § 19 Abs. 5 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes in der Fassung vom 27. Juli 2005 (GVBl. I S. 574) werden hiermit für die Schöfferstadt Gernsheim einschließlich der Stadtteile Allmendfeld und Klein-Rohrheim die nachstehend aufgeführten Steuern und Abgaben sowie sonstigen Forderungen für das

 

Kalenderjahr 2011

 

öffentlich gemahnt:

 

·         Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2011

·         Gewerbesteuer-Abschlusszahlung 2010 und früher

·         Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Wasser- und Abwassergebühren)

·         Hundesteuer

·         Pacht

·         Miete

·         Kindergartengebühren

·         Sonstige Forderungen (Wasser- und Kanalanschlusskosten, Wasser- und Abwasserbeiträge, Straßenbeiträge, Grabkosten etc.).

 

 

 

Die rückständigen Steuern und Abgaben sowie sonstige Forderungen sind bis spätestens

 

Freitag, den 16. Dezember 2011

 

an die Stadtkasse Gernsheim zu überweisen.

 

 

 

Damit die Zahlungstermine zukünftig nicht mehr versäumt werden, empfehlen wir, bei unserer Stadtkasse das Abbuchungsverfahren mittels Lastschrifteinzug für Steuern und Abgaben zu beantragen.

 

Entsprechende Vordrucke sind bei der Stadtkasse erhältlich.

 

Zahlungen zugunsten der Stadt Gernsheim können bei den nachstehend aufgeführten Kreditinstituten, unter Angabe der Debitoren-Nummer und des Verwendungszweckes, geleistet werden:

 

1. Kreissparkasse Groß-Gerau                     Konto-Nr.:       3 007 424

    Geschäftsstelle Gernsheim                      BLZ:                508 525 53

 

2. Groß-Gerauer Volksbank eG                     Konto-Nr.        8 880 000

    Zweigstelle Gernsheim                              BLZ:                508 925 00

 

3. Raiffeisenbank Ried eG                            Konto-Nr.:       1 601 857

    Bürstadt, Zweigstelle Gernsheim              BLZ:                509 612 06

 

4. Postbank                                                   Konto-Nr.:       13 295-601

    Frankfurt / Main                                          BLZ:                500 100 60

 

Nach Ablauf der gesetzten Mahnfrist (16. Dezember 2011) wären wir zu unserem Bedauern gezwungen, beim

Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau

- Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde -

64521 Groß-Gerau

 

die Zwangsvollstreckung nach dem Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz, zu beantragen.

 

 

 

Der Magistrat der Stadt Gernsheim

 

 

 

Burger, Bürgermeister