Amtliche
Bekanntmachung der Schöfferstadt Gernsheim
Pressemitteilung Nr. :2011-322
Veröffentlichungsdatum :
Kurzbeschreibung :Zahlungserinnerung
Stadtkasse
Verfasser :st
Zahlungserinnerung
Der
Magistrat der Stadt Gernsheim erinnert die Zahlungspflichtigen der Stadt
Gernsheim einschließlich der Stadtteile Allmendfeld und Klein-Rohrheim an
die Zahlung der nachstehend aufgeführten Steuern und Abgaben sowie der
sonstigen Forderungen:
1.
Fällig
am
a)
Miete
b)
Kindergartengebühren
2.
Fällig
am
a)
Gewerbesteuer-Vorauszahlung
2011
b)
Gewerbesteuer-Abschlusszahlung
2010 und früher
c)
Grundbesitzabgaben
(Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Wasser- und Abwassergebühren,
Pacht)
d)
Hundesteuer
3.
Sonstige
Forderungen
Wasser- und Kanalanschlusskosten, Wasser- und
Abwasserbeiträge,
Straßenbeiträge, Grabkosten etc.
Damit
Zahlungstermine zukünftig nicht mehr versäumt werden, empfehlen wir,
bei unserer Stadtkasse das Abbuchungsverfahren mittels Lastschrifteinzug
für Steuern und Abgaben zu beantragen.
Entsprechende
Vordrucke sind auf der Stadtkasse erhältlich.
Zahlungen
zugunsten der Stadt Gernsheim sind bei den nachstehend aufgeführten
Kreditinstituten, unter Angabe der Debitoren-Nummer und des Verwendungszwecks,
zu leisten:
1. Kreissparkasse Groß-Gerau Konto-Nr.: 3 007 424
Geschäftsstelle
Gernsheim BLZ:
508 525 53
2. Groß-Gerauer Volksbank eG Konto-Nr. 8 880 000
Zweigstelle Gernsheim BLZ:
508 925 00
3. Raiffeisenbank Ried eG Konto-Nr.: 1 601 857
Bürstadt, Zweigstelle
Gernsheim BLZ:
509 612 06
4. Postbank Konto-Nr.: 13 295-601
Frankfurt / Main BLZ:
500 100 60
Der
Magistrat der Stadt Gernsheim
Burger,
Bürgermeister