Amtliche Bekanntmachung der Schöfferstadt Gernsheim

 

Pressemitteilung Nr.             : 2011-318

Veröffentlichungsdatum     : 16.11. und 23.11.2011

Kurzbeschreibung               : Fahrkostenzuschüsse

Verfasser                                 : Frau Engelke

 

 

 

Fahrkostenzuschüsse für Eltern aus Allmendfeld und Klein-Rohrheim

 

Wir möchten es nicht versäumen, erneut darauf hinzuweisen, dass Eltern bzw. Erziehungsberechtigte aus den Stadtteilen Allmendfeld und Klein-Rohrheim seit 01.01.2008 einen Fahrkostenzuschuss erhalten können:

 

Stadtteil Klein-Rohrheim: Auf Antrag wird eine Fahrkostenpauschale in Höhe von mtl. 40 Euro gewährt.

Stadtteil Allmendfeld: Hier besteht eine Wahlmöglichkeit. Das Kind kann durch die Stadt Gernsheim zu einem festgelegten Fahrplan und Fahrtroute befördert werden, oder die Fahrkostenpauschale wird in Anspruch genommen. Dies ist jeweils einen Monat vor dem beginnenden Kindergartenjahr für das gesamte Jahr schriftlich gegenüber der Kindergartenleitung verbindlich zu erklären. Die Fahrtkostenpauschale beträgt mtl. 50 Euro.

 

Die Anträge für die Fahrtkostenzuschüsse erfolgen über die jeweilige Kindertagesstätte bis zum 31. Januar oder 31. Juli eines jeden Jahres rückwirkend für das jeweilige Halbjahr. Die Auszahlung der Fahrtkostenpauschale erfolgt jeweils zweimal im Jahr und nur bei tatsächlichem nachgewiesenen Besuch einer Kindertagesstätte in Gernsheim. Für Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine weitere oder die gleiche Kita besuchen, wird keine weitere Fahrtkostenpauschale gewährt. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Engelke vom Büro für Soziale Angelegenheiten gerne zur Verfügung (Tel.Nr. 108-632)

 

 

 

 

Burger, Bürgermeister