Amtliche
Bekanntmachung der Schöfferstadt Gernsheim
Pressemitteilung Nr. :
2011-317
Veröffentlichungsdatum : 16.11.2011
Kurzbeschreibung :
Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen läuft aus
Verfasser :
Frau Engelke
Das Büro für Soziale Angelegenheiten / Rentenstelle der Schöfferstadt Gernsheim weist darauf hin:
Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen läuft aus -Kontoklärung beantragen
Erneut möchten wir Sie daran erinnern, dass alle
Versicherten, die Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR
zurückgelegt und noch keine Klärung ihres Rentenversicherungskontos
durchgeführt haben, diese nun umgehend beantragen. Dies ist notwendig, da
die Aufbewahrungsfristen für die Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben
laut Information der Deutschen Rentenversicherung Bund am 31.12.2011 ablaufen.
Eine alle Versicherungszeiten umfassende Rentenberechnung ist nur möglich,
wenn das Versicherungskonto vollständig ist.
Betroffen sind Versicherte der Geburtsjahrgänge
1946 bis 1974, die Beitragszeiten in der DDR zurückgelegt haben
können. In der Regel fehlt der Nachweis der Zeiten bis zur
Wiedervereinigung. Die notwendigen Antragsunterlagen für eine
Kontenklärung, Formularhilfe und Beratung erhalten Sie bei Frau Engelke,
„Haus Petry“, Stadthausplatz 2, Tel.
108-632, zu den Sprechstunden Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr und
zusätzlich Do. 13.30 – 18.00 Uhr bzw. nach tel. Vereinbarung.
Burger, Bürgermeister