Amtliche Bekanntmachung der Schöfferstadt Gernsheim

 

Pressemitteilung Nr.             : 2011-317

Veröffentlichungsdatum     : 16.11.2011

Kurzbeschreibung               : Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen läuft aus

Verfasser                                 : Frau Engelke

 

 

Das Büro für Soziale Angelegenheiten / Rentenstelle der Schöfferstadt Gernsheim weist darauf hin:

Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen läuft aus -Kontoklärung beantragen

 

 

 

Erneut möchten wir Sie daran erinnern, dass alle Versicherten, die Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR zurückgelegt und noch keine Klärung ihres Rentenversicherungskontos durchgeführt haben, diese nun umgehend beantragen. Dies ist notwendig, da die Aufbewahrungsfristen für die Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben laut Information der Deutschen Rentenversicherung Bund am 31.12.2011 ablaufen. Eine alle Versicherungszeiten umfassende Rentenberechnung ist nur möglich, wenn das Versicherungskonto vollständig ist.

 

Betroffen sind Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1974, die Beitragszeiten in der DDR zurückgelegt haben können. In der Regel fehlt der Nachweis der Zeiten bis zur Wiedervereinigung. Die notwendigen Antragsunterlagen für eine Kontenklärung, Formularhilfe und Beratung erhalten Sie bei Frau Engelke, „Haus Petry“, Stadthausplatz 2, Tel. 108-632, zu den Sprechstunden Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr und zusätzlich Do. 13.30 – 18.00 Uhr bzw. nach tel. Vereinbarung.

 

 

 

 

Burger, Bürgermeister