Amtliche Bekanntmachung der Schöfferstadt Gernsheim

 

Pressemitteilung Nr.             : 2011-313

Veröffentlichungsdatum     : 9. November 2011

Kurzbeschreibung               : Nachrücker OBR Klein-Rohrheim

Verfasser                                 : Marcus Pritsch

 

 

 

Amtliche Bekanntmachung des Wahlleiters

 

über die

Feststellung des Ausscheidens und des Nachrückens von

Mitgliedern des Ortsbeirates Klein-Rohrheim in der Schöfferstadt Gernsheim

in der Wahlperiode 2011 bis 2016

 

Mit Schreiben vom 1.11.2011, hier eingegangen am 2.11.2011, hat das Mitglied des Ortsbeirates Klein-Rohrheim, Frau Ursula Wolter, Lampertheimer Straße 11, 64579 Gernsheim, auf ihren Sitz im Ortsbeirat Klein-Rohrheim mit sofortiger Wirkung verzichtet.

Gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) hat sie somit ihren Sitz im Ortsbeirat Klein-Rohrheim verloren. Der schriftlich erklärte Verzicht ist unwiderruflich.

 

Gemäß § 33 Abs. 1 und § 34 KWG in der aktuellen Fassung stelle ich hiermit folgendes fest:

 

1.)          Frau Ursula Wolter scheidet mit dieser Feststellung aus dem Ortsbeirat Klein-Rohrheim aus.

 

2.)          Für Frau Wolter rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen aus dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Herr Bastian Schäfer, Lampertheimer Straße 14, 64579 Gernsheim, mit dieser Feststellung in den Ortsbeirat Klein-Rohrheim nach.

 

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch einer/eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen (§34 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 25 KWG).

 

Für die Richtigkeit:                                                                           

 

 

Burger

Bürgermeister