Amtliche
Bekanntmachung der Schöfferstadt Gernsheim
Pressemitteilung Nr. :
2011-313
Veröffentlichungsdatum : 9. November 2011
Kurzbeschreibung :
Nachrücker OBR Klein-Rohrheim
Verfasser :
Marcus Pritsch
Amtliche Bekanntmachung des
Wahlleiters
über
die
Feststellung
des Ausscheidens und des Nachrückens von
Mitgliedern
des Ortsbeirates Klein-Rohrheim in der
Schöfferstadt Gernsheim
in
der Wahlperiode 2011 bis 2016
Mit Schreiben vom 1.11.2011, hier
eingegangen am 2.11.2011, hat das Mitglied des Ortsbeirates
Klein-Rohrheim, Frau Ursula Wolter, Lampertheimer Straße 11, 64579
Gernsheim, auf ihren Sitz im Ortsbeirat Klein-Rohrheim mit sofortiger Wirkung verzichtet.
Gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1
Kommunalwahlgesetz (KWG) hat sie somit ihren Sitz im Ortsbeirat Klein-Rohrheim
verloren. Der schriftlich erklärte Verzicht ist unwiderruflich.
Gemäß § 33 Abs. 1 und
§ 34 KWG in der aktuellen Fassung stelle ich hiermit folgendes fest:
1.)
Frau Ursula Wolter scheidet mit dieser
Feststellung aus dem Ortsbeirat Klein-Rohrheim aus.
2.)
Für Frau Wolter rückt als
nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen aus dem
Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Herr Bastian
Schäfer, Lampertheimer Straße 14, 64579 Gernsheim, mit dieser Feststellung
in den Ortsbeirat Klein-Rohrheim nach.
Gegen diese Feststellung kann
jede/r Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der
öffentlichen Bekanntmachung dieser Feststellung Einspruch erheben. Der
Einspruch einer/eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte
geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte
unterstützen (§34 Abs. 4 Satz 1 i.V.m.
§ 25 KWG).
Für die Richtigkeit:
Burger
Bürgermeister