Amtliche Bekanntmachung der Schöfferstadt Gernsheim

 

Pressemitteilung Nr.             :288-2011

Veröffentlichungsdatum     :12./19./26.10.2011

Kurzbeschreibung               :Selbst Brennholz machen

Verfasser                                 :Herr Trommershäuser

 

 

Rahmenbedingungen für das Heizen mit Holz

 

Das Heizen mit Holz wird zunehmen attraktiv und die Nachfrage nach Brennmaterial steigt auch in Gernsheim an. Die Stadt möchte rechtzeitig vor der beginnenden Saison über wichtige Rahmenbedingungen für das Heizen mit Holz hinweisen.

 

1.

Wer selbst in den Wald gehen möchte, um Brennholz zu machen, sollte sich über Folgendes im Klaren sein: Es ist eine anstrengende und nicht ungefährliche Arbeit. Die erste Voraussetzung für die Arbeit im Wald ist der Nachweis über den Besuch eines Motorsägenkurses.

 

 

2.

Für die Verwendung von Holz als Brennstoff gibt es gesetzliche Vorschriften, die beachtet werden müssen. Ökologisch sinnvoll ist das Heizen mit Holz nur, wenn die benutzte Feuerstätte optimale Verbrennung ermöglicht und dabei nur wenige Schadstoffe entstehen. Um Beschwerden in der Nachbarschaft zu vermeiden, die sich von dem Qualm belästigt fühlen, der aus dem Schornstein quillt, sind einige Dinge zu beachten.

 

Einmal ist in der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BimSchV) gesetzlich geregelt, welche festen Brennstoffe für Heizzwecke verbrannt werden dürfen. Die für Privathaushalte gültige Verordnung besagt unter anderem, dass

 

Ø      zum Anheizen nur dünnes Holz sowie Papier und Pappe benutzt werden soll,

Ø      für ausreichende Luftzufuhr bei der Verbrennung zu sorgen ist,

Ø      nur lufttrockenes, naturbelassenes, in Stücke zerteiltes Holz, Holzbriketts oder Holzpellets und andere Presslinge aus naturbelassenem Holz sowie Stein- und Braunkohleprodukte verwendet werden dürfen.

 

Auf keinen Fall dürfen zur Feuerung privater Öfen lackiertes oder beschichtetes Holz sowie Abfälle jeder Art eingesetzt werden. Eine illegale Abfallentsorgung über den Schornstein stellt durch die entstehenden hochgiftigen Abgase eine ernstzunehmende Gesundheitsgefährdung und Geruchsbelästigung dar, die geahndet und mit erheblichen Geldbußen bestraft wird. Offene Kamine dürfen nur gelegentlich und dann nur mit trockenem Scheitholz betrieben werden.

 

Weiterhin ist zu beachten, dass nur trockenes Holz mit einem Feuchtigkeitsgehalt von höchstens 20% geheizt werden darf. Deshalb nachfolgend einige Hinweise zur Holztrockung und –lagerung:

 

Ø      Holz braucht Zeit zum Austrocknen. Je nach Holzart werden Lagerzeiten von mindestens 12 bis 30 Monaten benötigt:

 

·        12 Monate: Tanne, Pappel

·        18 Monate: Linde, Weide, Fichte, Kiefer, Birke

·        24 Monate: Obstbäume, Buche

·        30 Monate: Eiche

 

Ø      Das Scheitholz muss an einer belüfteten, möglichst sonnigen Stelle regengeschützt aufgeschichtet werden (ideal Südseite)

 

Ø      Zwischen den einzelnen Holzstößen soll eine Handbreit Abstand sein, damit durchströmende Luft die entweichende Feuchtigkeit mitnehmen kann

 

Ø      Unsinnig ist es, frisches Holz im Keller zu stapeln. Hier wird es nicht austrocknen, sondern stocken. Nur trockenes Holz kann in einem belüfteten Keller aufbewahrt werden.

 

Über allgemeine Maßnahmen zur Verringerung der Schadstoffe in der Abluft der Heizungsanlage gibt ihr Schornsteinfeger gerne Auskunft. Die zuständige Sachbearbeitung für Immissionsfragen erfolgt beim Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau, Telefon 06152 – 989-0.

 

 

3.

Grundsätzlich wird der Holzverkauf über den zuständigen Revierförster geregelt. Die so genannten „Brennholzselbstwerber“ müssen sich mit ihrer Unterschrift verpflichten, die notwendigen Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Der aktuelle Preis liegt je nach Qualität zwischen 25,-- und 30,-- Euro pro Raummeter.

 

 

4.

Ein Anspruch auf Zuteilung besteht jedoch nicht. Vorrangig ist die nachhaltige Bewirtschaftung der Waldflächen.

 

Durch die Neustrukturierung des Aufgabenbereiches der Revierförsterei, wird es keine öffentliche Sprechstunden im Haus Krone mehr geben.

 

Die Vergabe von Brennholz für die „Selbstwerbung“ erfolgt ab diesem Jahr nur in telefonischen Sprechstunden. Der für den Gernsheimer Wald zuständige Revierförster Herr Wolfgang Müller ist dazu ab dem

 

20. Oktober 2011 jeden Donnerstag zwischen 15.oo und 18. oo Uhr

unter der Rufnummer 06258 – 2214

 

für den interessierten Selbstwerber erreichbar. Eine persönliche Vorsprache ist hierzu nicht erforderlich. Er wird dann telefonisch mit den Interessenten die Ortstermine direkt im Wald vereinbaren.

 

Zu diesem Termin ist ein ausgefüllter Vertrag (doppelt) und die Bescheinigung über den Motorsägenlehrgang mitzubringen, auch die Bezahlung ist bereits erforderlich.

Informationsmaterial und Vertrag liegen zu den Öffnungszeiten der Verwaltung im Stadthaus Gernsheim aus oder können im Zimmer 18 abgeholt werden. Auch das Herunterladen im Internet unter www.gernsheim.de ist möglich.

 

Die Brennholzbestellungen erfolgen nach wie vor bei der Stadtverwaltung zu den üblichen Dienststunden (Tel 06258 – 108-166, Herr Trommershäuser).

 

 

Burger, Bürgermeister