Amtliche
Bekanntmachung der Schöfferstadt Gernsheim
Pressemitteilung Nr. :288-2011
Veröffentlichungsdatum :12./19./
Kurzbeschreibung :Selbst
Brennholz machen
Verfasser :Herr
Trommershäuser
Rahmenbedingungen für das Heizen mit Holz
Das Heizen mit Holz wird
zunehmen attraktiv und die Nachfrage nach Brennmaterial steigt auch in
Gernsheim an. Die Stadt möchte rechtzeitig vor der beginnenden Saison
über wichtige Rahmenbedingungen für das Heizen mit Holz hinweisen.
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1. |
Wer selbst in den Wald gehen möchte, um Brennholz zu machen,
sollte sich über Folgendes im Klaren sein: Es ist eine anstrengende und
nicht ungefährliche Arbeit. Die erste Voraussetzung für die Arbeit
im Wald ist der Nachweis über den Besuch eines Motorsägenkurses. |
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2. |
Für die Verwendung von Holz als Brennstoff gibt es gesetzliche
Vorschriften, die beachtet werden müssen. Ökologisch sinnvoll ist
das Heizen mit Holz nur, wenn die benutzte Feuerstätte optimale
Verbrennung ermöglicht und dabei nur wenige Schadstoffe entstehen. Um
Beschwerden in der Nachbarschaft zu vermeiden, die sich von dem Qualm
belästigt fühlen, der aus dem Schornstein quillt, sind einige Dinge
zu beachten. Einmal ist in der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BimSchV) gesetzlich geregelt, welche festen Brennstoffe
für Heizzwecke verbrannt werden dürfen. Die für
Privathaushalte gültige Verordnung besagt unter anderem, dass Ø zum Anheizen nur
dünnes Holz sowie Papier und Pappe benutzt werden soll, Ø für ausreichende
Luftzufuhr bei der Verbrennung zu sorgen ist, Ø nur lufttrockenes, naturbelassenes, in Stücke zerteiltes Holz,
Holzbriketts oder Holzpellets und andere Presslinge aus naturbelassenem
Holz sowie Stein- und Braunkohleprodukte verwendet werden dürfen. Auf keinen Fall dürfen zur Feuerung privater Öfen lackiertes
oder beschichtetes Holz sowie Abfälle jeder Art eingesetzt werden. Eine
illegale Abfallentsorgung über den Schornstein stellt durch die
entstehenden hochgiftigen Abgase eine ernstzunehmende Gesundheitsgefährdung
und Geruchsbelästigung dar, die geahndet und mit erheblichen
Geldbußen bestraft wird. Offene Kamine dürfen nur gelegentlich und
dann nur mit trockenem Scheitholz betrieben werden. Weiterhin ist zu beachten, dass nur trockenes Holz mit einem
Feuchtigkeitsgehalt von höchstens 20% geheizt werden darf. Deshalb
nachfolgend einige Hinweise zur Holztrockung und
–lagerung: Ø Holz braucht Zeit zum
Austrocknen. Je nach Holzart werden Lagerzeiten von mindestens 12 bis 30
Monaten benötigt: ·
12 Monate: Tanne, Pappel ·
18 Monate: Linde, Weide, Fichte, Kiefer, Birke ·
24 Monate: Obstbäume, Buche ·
30 Monate: Eiche Ø Das Scheitholz muss an
einer belüfteten, möglichst sonnigen Stelle regengeschützt
aufgeschichtet werden (ideal Südseite) Ø Zwischen den einzelnen
Holzstößen soll eine Handbreit Abstand sein, damit
durchströmende Luft die entweichende Feuchtigkeit mitnehmen kann Ø Unsinnig ist es, frisches
Holz im Keller zu stapeln. Hier wird es nicht austrocknen, sondern stocken.
Nur trockenes Holz kann in einem belüfteten Keller aufbewahrt werden. Über allgemeine Maßnahmen zur Verringerung der Schadstoffe
in der Abluft der Heizungsanlage gibt ihr Schornsteinfeger gerne Auskunft.
Die zuständige Sachbearbeitung für Immissionsfragen erfolgt beim
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau, Telefon 06152 – 989-0. |
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3. |
Grundsätzlich wird der Holzverkauf über den zuständigen
Revierförster geregelt. Die so genannten
„Brennholzselbstwerber“ müssen sich mit ihrer Unterschrift verpflichten,
die notwendigen Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Der aktuelle Preis liegt
je nach Qualität zwischen 25,-- und 30,-- Euro pro Raummeter. |
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4. |
Ein Anspruch auf Zuteilung besteht jedoch nicht. Vorrangig ist die nachhaltige
Bewirtschaftung der Waldflächen. |
Durch die Neustrukturierung des Aufgabenbereiches der
Revierförsterei, wird es keine
öffentliche Sprechstunden im Haus Krone mehr geben.
Die Vergabe von Brennholz für die „Selbstwerbung“ erfolgt
ab diesem Jahr nur in telefonischen
Sprechstunden. Der für den Gernsheimer Wald zuständige
Revierförster Herr Wolfgang Müller ist dazu ab dem
unter der Rufnummer 06258 –
2214
für den interessierten Selbstwerber erreichbar. Eine
persönliche Vorsprache ist hierzu nicht erforderlich. Er wird dann
telefonisch mit den Interessenten die Ortstermine direkt im Wald vereinbaren.
Zu diesem Termin ist ein ausgefüllter Vertrag (doppelt) und die
Bescheinigung über den Motorsägenlehrgang mitzubringen, auch die
Bezahlung ist bereits erforderlich.
Informationsmaterial und Vertrag liegen zu den Öffnungszeiten der
Verwaltung im Stadthaus Gernsheim aus oder können im Zimmer 18 abgeholt
werden. Auch das Herunterladen im Internet unter www.gernsheim.de
ist möglich.
Die Brennholzbestellungen erfolgen
nach wie vor bei der Stadtverwaltung zu den üblichen Dienststunden (Tel
06258 – 108-166, Herr Trommershäuser).
Burger, Bürgermeister