Amtliche
Bekanntmachung der Schöfferstadt Gernsheim
Pressemitteilung Nr. :
282-2011
Veröffentlichungsdatum :
Kurzbeschreibung :
Aufstellung von Lärmaktionsplänen
Verfasser :
de
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach
§ 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Aufstellung des Lärmaktionsplans Hessen;
Teilplan Schienenverkehr
Nach § 47 d des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes
sind Lärmaktionspläne in der
Umgebung von Haupteisenbahnstrecken mit mehr als
60.000 Zügen pro Jahr aufzustellen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen,
Teilplan Schienenverkehr, wird vom 04.
Oktober 2011 bis zum
Regierungspräsidiums Darmstadt (www.rp-darmstadt.hessen.de ) unter der Rubrik
„Öffentliche Bekanntmachungen" veröffentlicht
und zum Download bereitgestellt. Der
Lärmaktionsplan kann dann auch über den
link www.laermaktionsplan.hessen.de
aufgerufen werden. Der Entwurf wird während
dieser Frist darüber hinaus in Papierform
beim Regierungspräsidium Darmstadt zu den üblichen
Geschäftszeiten unter folgender
Adresse ausgelegt:
Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
Raum 4.053
In dem gleichen Zeitraum wird ferner der Entwurf bei
den Stadtverwaltungen der Städte
Darmstadt, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden und den
Kreisverwaltungen der Landkreise
des Regierungsbezirks Darmstadt ausgelegt.
Zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen,
Teilplan Schienenverkehr können
Stellungnahmen bis zwei Wochen nach Ende der
Offenlage, also bis zum 18. November
2011, eingereicht
werden. Hierzu besteht die Möglichkeit, mit Hilfe eines
Internetformulars auf der Homepage des
Regierungspräsidiums Darmstadt eine
Stellungnahme auf elektronischem Wege abzugeben.
Ferner können Stellungnahmen
schriftlich innerhalb der genannten Frist direkt an
die oben genannte Adresse oder über
die Stadtverwaltung Gernsheim unter dem Stichwort
„Lärmaktionsplanung"
eingereicht werden.
Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen
Stellungnahmen erfolgt die
Bekanntmachung des aufgestellten
Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Schienenverkehr.
Regierungspräsidium Darmstadt
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31.1 - 93d 08/14 – 1
Burger, Bürgermeister