Amtliche Bekanntmachung der Schöfferstadt Gernsheim

 

Pressemitteilung Nr.             : 282-2011

Veröffentlichungsdatum     : 05.09.2011

Kurzbeschreibung               : Aufstellung von Lärmaktionsplänen

Verfasser                                 : de

 

 

Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Aufstellung des Lärmaktionsplans Hessen; Teilplan Schienenverkehr

Nach § 47 d des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der

Umgebung von Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr aufzustellen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Schienenverkehr, wird vom 04.

Oktober 2011 bis zum 04. November 2011 auf der Homepage des

Regierungspräsidiums Darmstadt (www.rp-darmstadt.hessen.de ) unter der Rubrik

„Öffentliche Bekanntmachungen" veröffentlicht und zum Download bereitgestellt. Der

Lärmaktionsplan kann dann auch über den link www.laermaktionsplan.hessen.de

aufgerufen werden. Der Entwurf wird während dieser Frist darüber hinaus in Papierform

beim Regierungspräsidium Darmstadt zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgender

Adresse ausgelegt:

Regierungspräsidium Darmstadt

Wilhelminenstraße 1-3

64283 Darmstadt

Raum 4.053

In dem gleichen Zeitraum wird ferner der Entwurf bei den Stadtverwaltungen der Städte

Darmstadt, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden und den Kreisverwaltungen der Landkreise

des Regierungsbezirks Darmstadt ausgelegt.

Zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Schienenverkehr können

Stellungnahmen bis zwei Wochen nach Ende der Offenlage, also bis zum 18. November

2011, eingereicht werden. Hierzu besteht die Möglichkeit, mit Hilfe eines

Internetformulars auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt eine

Stellungnahme auf elektronischem Wege abzugeben. Ferner können Stellungnahmen

schriftlich innerhalb der genannten Frist direkt an die oben genannte Adresse oder über

die Stadtverwaltung Gernsheim unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung"

eingereicht werden.

Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die

Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Schienenverkehr.

Regierungspräsidium Darmstadt

111 31.1 - 93d 08/14 – 1

 

 

Burger, Bürgermeister