Amtliche
Bekanntmachung der Schöfferstadt Gernsheim
Pressemitteilung Nr. :
2010-040
Veröffentlichungsdatum : 03.03.2010 + 10.03.2010
Kurzbeschreibung :
Energieberatung
Verfasser :
pet
Energieberatung
der Verbraucherzentrale im Haus Krone
Mustervertrag
für Wärmepumpen
Verbraucherzentrale Hessen erwartet die Einhaltung der von den Anbietern
zugesicherten Effizienz
Hauseigentümer
erhalten ab sofort im Rahmen einer Energieberatung der Verbraucherzentrale
Hessen eine Mustervereinbarung zur Effizienz von Wärmepumpen. In dieser
Mustervereinbarung ist vorgesehen, dass die Unternehmer vor der Installation
einer Wärmepumpe eine Mindest-Jahresarbeitszahl zusichern. Außerdem
wird hier geregelt, wie die Jahresarbeitszahl geprüft wird. Wird die zugesicherte
Effizienz nicht erreicht, muss sich der Anbieter an den zusätzlichen
Stromkosten der Wärmepumpe beteiligen. „Mit diesem Mustervertrag
bleiben die Heizkosten kalkulierbar und Verbraucher werden vor bösen
Überraschungen besser geschützt“, so Energieberater
Achim Horn von der Verbraucherzentrale Hessen.
Messgröße für
die Effizienz einer Wärmepumpe ist die Jahresarbeitszahl. Sie stellt das
Verhältnis zwischen der abgegebenen Wärme für Heizung und
Warmwasser und dem dafür verbrauchten Betriebsstrom eines Jahres dar. Je
höher die Jahresarbeitszahl ist, desto niedriger sind Stromverbrauch, Betriebskosten
und Umweltbelastung durch diese Heizungstechnik. In der Praxis führen
fehlerhafte Planung und Installation häufig zu niedrigeren Jahresarbeitszahlen
als von den Anbietern in der Werbung und in Vorab-Berechnungen versprochen.
Zudem ist die staatlich
Förderung von Wärmepumpen davon abhängig, welche
Jahresarbeitszahl erreicht wird. Beispielsweise wird eine Erdreich-Wärmepumpe
mit bis zu 3.000 Euro gefördert, wenn eine Jahresarbeitszahl von
wenigstens 3,7 im Bestand oder 4,0 im Neubau rechnerisch ermittelt wird. Die
Anbieter sind in diesem Zusammenhang zum rechnerischen Nachweis der
Jahresarbeitszahlen verpflichtet. Der Praxisnachweis einer entsprechend guten
Funktion wird für die Förderung aber nicht verlangt.
„Mit der
Mustervereinbarung wollen die Verbraucherzentralen diese Lücke
schließen und die Anbieter in die Pflicht nehmen“, so Horn weiter.
„Verbraucher haben damit auch eine Hilfestellung bei der Auswahl eines
geeigneten Angebotes. Langfristig kann sich die Qualität im Markt für
Wärmepumpenanlagen verbessern.“ Die Mustervereinbarung zur
Mindest-Jahresarbeitszahl ist nur im Rahmen einer Energieberatung in den Beratungsstellen
erhältlich.
Über die individuelle
anbieterunabhängige Beratung hinaus unterstützen die
Verbraucherzentralen Wärmepumpeninteressenten mit einer detaillierten
Checkliste bei der Entscheidung. Die Checkliste gibt es in allen Beratungsstellen
der Verbraucherzentrale und unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/web/broschueren.html
Energieberatung
– unabhängig und kompetent
Als Architekten, Ingenieure und Physiker verfügen die bundesweit rund 300 Energieberater der Verbraucherzentralen, davon rund 30 Energieberater in Hessen, über ein fundiertes Fachwissen und können so für jeden Ratsuchenden eine individuelle Energiesparlösung anbieten. Durch die alleinige Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erfolgt die Beratung frei von jeglichen kommerziellen Interessen.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale
Hessen steht allen privaten Verbrauchern gegen eine Kostenbeteiligung von nur fünf
Euro zur Verfügung. Bei Bedarf kommt der Energieberater zur Klärung
einzelner Detailfragen gegen eine Kostenbeteiligung von 45 Euro auch ins Haus.
Informieren kostet fast nichts! Und bringt viel.
Beratungstermin: Mittwoch, 17.03.2010
Zeit: von 14 bis 18 Uhr
Ort: Haus Krone - Magdalenenstraße
37
Eine vorherige Anmeldung beim Bauamt, Herr Petendra
oder Herr Trommershäuser (Tel. 06258 / 108-163 oder-166),
e-mail: stadtverwaltung@gernsheim.de
oder per Fax: 06258/3027 ist erforderlich!
Magistrat der
Schöfferstadt Gernsheim
gez.
Müller, Bürgermeister
F. d. R.
Katz,
Magistratsoberrat