Amtliche Bekanntmachung der Schöfferstadt Gernsheim

 

Pressemitteilung Nr.             : 2010-040

Veröffentlichungsdatum     : 03.03.2010 + 10.03.2010

Kurzbeschreibung               : Energieberatung

Verfasser                                 : pet

 

Energieberatung der Verbraucherzentrale im Haus Krone

 

Mustervertrag für Wärmepumpen

 

Verbraucherzentrale Hessen erwartet die Einhaltung der von den Anbietern zugesicherten Effizienz

Hauseigentümer erhalten ab sofort im Rahmen einer Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen eine Mustervereinbarung zur Effizienz von Wärmepumpen. In dieser Mustervereinbarung ist vorgesehen, dass die Unternehmer vor der Installation einer Wärmepumpe eine Mindest-Jahresarbeitszahl zusichern. Außerdem wird hier geregelt, wie die Jahresarbeitszahl geprüft wird. Wird die zugesicherte Effizienz nicht erreicht, muss sich der Anbieter an den zusätzlichen Stromkosten der Wärmepumpe beteiligen. „Mit diesem Mustervertrag bleiben die Heizkosten kalkulierbar und Verbraucher werden vor bösen Überraschungen besser geschützt“, so Energieberater Achim Horn von der Verbraucherzentrale Hessen.

Messgröße für die Effizienz einer Wärmepumpe ist die Jahresarbeitszahl. Sie stellt das Verhältnis zwischen der abgegebenen Wärme für Heizung und Warmwasser und dem dafür verbrauchten Betriebsstrom eines Jahres dar. Je höher die Jahresarbeitszahl ist, desto niedriger sind Stromverbrauch, Betriebskosten und Umweltbelastung durch diese Heizungstechnik. In der Praxis führen fehlerhafte Planung und Installation häufig zu niedrigeren Jahresarbeitszahlen als von den Anbietern in der Werbung und in Vorab-Berechnungen versprochen.

Zudem ist die staatlich Förderung von Wärmepumpen davon abhängig, welche Jahresarbeitszahl erreicht wird. Beispielsweise wird eine Erdreich-Wärmepumpe mit bis zu 3.000 Euro gefördert, wenn eine Jahresarbeitszahl von wenigstens 3,7 im Bestand oder 4,0 im Neubau rechnerisch ermittelt wird. Die Anbieter sind in diesem Zusammenhang zum rechnerischen Nachweis der Jahresarbeitszahlen verpflichtet. Der Praxisnachweis einer entsprechend guten Funktion wird für die Förderung aber nicht verlangt.

„Mit der Mustervereinbarung wollen die Verbraucherzentralen diese Lücke schließen und die Anbieter in die Pflicht nehmen“, so Horn weiter. „Verbraucher haben damit auch eine Hilfestellung bei der Auswahl eines geeigneten Angebotes. Langfristig kann sich die Qualität im Markt für Wärmepumpenanlagen verbessern.“ Die Mustervereinbarung zur Mindest-Jahresarbeitszahl ist nur im Rahmen einer Energieberatung in den Beratungsstellen erhältlich.

Über die individuelle anbieterunabhängige Beratung hinaus unterstützen die Verbraucherzentralen Wärmepumpeninteressenten mit einer detaillierten Checkliste bei der Entscheidung. Die Checkliste gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale und unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/web/broschueren.html

 

Energieberatung – unabhängig und kompetent

Als Architekten, Ingenieure und Physiker verfügen die bundesweit rund 300 Energieberater der Verbraucherzentralen, davon rund 30 Energieberater in Hessen, über ein fundiertes Fachwissen und können so für jeden Ratsuchenden eine individuelle Energiesparlösung anbieten. Durch die alleinige Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erfolgt die Beratung frei von jeglichen kommerziellen Interessen.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen steht allen privaten Verbrauchern gegen eine Kostenbeteiligung von nur fünf Euro zur Verfügung. Bei Bedarf kommt der Energieberater zur Klärung einzelner Detailfragen gegen eine Kostenbeteiligung von 45 Euro auch ins Haus.

 

Informieren kostet fast nichts! Und bringt viel. 

Beratungstermin: Mittwoch, 17.03.2010

Zeit: von 14 bis 18 Uhr

Ort: Haus Krone - Magdalenenstraße 37 

Eine vorherige Anmeldung beim Bauamt, Herr Petendra oder Herr Trommershäuser (Tel. 06258 / 108-163 oder-166),

e-mail: stadtverwaltung@gernsheim.de oder per Fax: 06258/3027 ist erforderlich!

 

Magistrat der Schöfferstadt Gernsheim

 

 

gez. Müller, Bürgermeister

 

 

F. d. R.

 

                 

Katz, Magistratsoberrat